Samstag, Januar 05, 2008

DIW fordert höhere Zuwanderung

DIW-Pressemitteilung: Bevölkerungszahl könnte bis 2050 stabil bleiben
Höhere Zuwanderung wäre Voraussetzung

Die Bevölkerungszahl in Deutschland geht seit 2003 kontinuierlich zurück - die Nettozuwanderung kann den natürlichen Bevölkerungsrückgang nicht mehr ausgleichen. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Kamen 2001 noch rund 270.000 Personen nach Deutschland, betrug die Nettozuwanderung 2006 nur noch 23.000 und wird voraussichtlich dieses Jahr noch geringer ausfallen. „Die Nettozuwanderung ist in den vergangenen vier Jahren auf den tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung gefallen“, sagte DIW-Demografieexpertin Erika Schulz.

Die DIW-Studie untersucht unter anderem, welche Auswirkungen unterschiedliche Zuwanderungszahlen auf die künftige Bevölkerungsentwicklung haben. Demnach würde eine Nettozuwanderung von jährlich 200.000 Personen zu einer geringfügig geringeren Einwohnerzahl von 76 Millionen im Jahr 2050 führen. Bei einer noch höheren Nettozuwanderung von durchschnittlich 270.000 jährlich wäre sogar ein nahezu stabiler Bevölkerungsstand erreichbar.

Die DIW-Zahlen geben auch Auskunft über den wachsenden Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung. Lag die Zahl der über 80-jährigen 2004 noch bei 3,6 Millionen Menschen, so wird sie bis 2050 auf etwa elf bis zwölf Millionen steigen – und zwar weitgehend unabhängig von der Entwicklung der Zuwanderung.
Einen größeren Einfluss hat die Zuwanderung hingegen auf die Zahl der Personen im Erwerbsalter zwischen 20 und 60 Jahren. Bei einer eher geringen Nettozuwanderung (durchschnittlich jährlich 100.000) liegt die Zahl der 20- bis 60jährigen im Jahr 2050 bei rund 31 Millionen Menschen. Beträgt der Zuwanderungsgewinn jährlich 270.000 Personen, liegt die Zahl der Personen im Erwerbsalter hingegen mit rund 37 Millionen deutlich höher.

Zuwanderungen kann die Alterung der Bevölkerung nicht aufhalten, sie kann aber helfen, die Folgen zu mildern“, so DIW-Expertin Schulz. „Dies funktioniert allerdings nur, wenn Zuwanderer wesentlich stärker als bisher die Schule erfolgreich abschließen und den Sprung in qualifizierte Berufe schaffen.“
Einen Paradigmenwechsel prognostiziert Schulz auch bei einem weiteren Punkt der deutschen Zuwanderungspolitik: Der bisherige Zustrom an Spätaussiedlern ist praktisch zum Erliegen gekommen - es gibt schlicht keine Deutschstämmigen mehr, die aus Osteuropa noch nach Deutschland kommen könnten.

Dienstag, Oktober 26, 2004

Zuwanderungsrat pro Elite-Zuwanderung

Presseerklärung 19.Oktober 2004 Jahresgutachten 2004

„Migration und Integration – Erfahrungen nutzen, Neues wagen“

Prof. Dr. Rita Süssmuth, Vorsitzende des Sachverständigenrates für Zuwanderung und Integration, erklärt anlässlich der Übergabe des ersten Jahresgutachtens an Bundesminister Otto Schily:

Der Zuwanderungsrat legt hiermit sein erstes Jahresgutachten vor. Der Rat wurde vom Bundesminister des Innern im April 2003 eingesetzt; ihm gehören gegenwärtig sechs Mitglieder an. Der Zuwanderungsrat hat den Auftrag, die aktuellen Zuwanderungen nach Deutschland in ihren Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt einzuschätzen, die Entwicklung der Integration von Zuwanderern zu beurteilen sowie die Aufnahme- und Integrationskapazitäten der Bundesrepublik zu analysieren. Dies erfüllt er durch Bestandsaufnahmen, Trendanalysen, Evaluationen und Empfehlungen. Er stellt damit Grundlagen- und Erfahrungswissen zur Gestaltung der Migrations- und Integrationspolitik zur Verfügung.

Das neue Zuwanderungsgesetz – ein wichtiger erster Schritt

Das Jahresgutachten 2004 entstand im Wesentlichen während der parlamentarisch kontroversen Debatte um ein neues Zuwanderungsrecht. Der im Juli 2004 gefundene politische Kompromiss in Gestalt des Zuwanderungsgesetzes ist nach Einschätzung des Zuwanderungsrates ein wichtiger Schritt, um die migrationspolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Das Gesetz betont, dass Deutschland Zuwanderung ermöglicht und gestaltet. Der langjährige Streit, ob Deutschland ein Einwanderungsland ist oder nicht, ist damit aus Sicht des Gesetzgebers beendet. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden Zuwanderung und Integration in einem Gesetz geregelt. Der Zuwanderungsrat begrüßt dies ebenso nachdrücklich wie die dem Gesetz zugrunde liegende Auffassung, dass Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit in begrenzten Umfang qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer braucht.

Migrationspolitische Herausforderungen: Steuerung und Integration

Deutschland steht migrationspolitisch nun vor zwei großen Herausforderungen: Zum einen muss die Zuwanderung so gestaltet werden, dass sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den humanitären Verpflichtungen unseres Landes unter Beachtung der Aufnahme- und Integrationskapazitäten gerecht wird. Dazu muss sie im Rahmen des Möglichen gesteuert und begrenzt werden. Zum anderen muss Zuwanderung von einer aktiven Integrationspolitik begleitet werden, die nicht nur Neuzuwanderer unterstützt, sondern als nachholende Integration auch die länger bei uns lebenden Zuwanderer berücksichtigt.

Aus Erfolgen und Misserfolgen der Wanderungssteuerung lernen

Bei der Bewältigung der Steuerung der Zuwanderung muss Deutschland keineswegs bei Null beginnen.
Die Bundesrepublik hat jahrzehntelange Erfahrung mit Zuwanderung in ihren verschiedenen Formen – unter anderem mit dem Zuzug von „Gastarbeitern“, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie mit der immer wichtiger gewordenen Zuwanderung von Familienangehörigen. Entgegen der weit verbreiteten Annahme, Deutschland sei ein Land ungesteuerter Zuwanderung, gilt das Gegenteil: Deutschland hat Zuwanderung gesteuert. Das wird im Jahresgutachten systematisch aufgezeigt.
So wurden seit der Nachkriegszeit eine Vielzahl von direkten und indirekten Steuerungsinstrumenten entwickelt und eingesetzt. Diese waren in Teilbereichen äusserst wirksam, wie z.B. die Regelung über die „sicheren Drittstaaten“ nach 1992, die erheblich zu der drastischen Reduzierung der Zahl von Asylbewerbern beitrug. Zum Teil führten sie aber auch zu Fehlsteuerungen mit Langzeitwirkungen, wie z.B. die Anwerbung von gering Qualifizierten von 1955 bis zum Anwerbestopp 1973. In der Regel waren die Steuerungsinstrumente auf Begrenzung ausgerichtet, und sie waren nicht im Sinn eines Gesamtkonzeptes aufeinander abgestimmt. Mit dem gewachsenen Selbstverständnis als Einwanderungsland wird es leichter (und dringlicher), besser aufeinander abgestimmte Steuerungsinstrumente zu entwickeln.

Auf integrationspolitischen Erfolgen aufbauen, neue Ansätze nutzen

Die Integration von Zuwanderern stellt nicht nur für Deutschland, sondern für alle Zuwanderungsländer eine zentrale gesellschaftspolitische Herausforderung dar. Auch in dieser Hinsicht hat die Bundesrepublik seit dem Zweiten Weltkrieg wichtige Erfahrungen gesammelt. Für große Zuwanderergruppen, insbesondere für Flüchtlinge und Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler, wurde eine erfolgreiche Integrationspolitik gestaltet. Vor allem die positiven früheren Erfahrungen mit der Integration der Aussiedler können bei der Entwicklung innovativer integrationspolitischer Konzepte hilfreich sein.
Eine wachsende Zahl von Kommunen nimmt sich der Integrationsaufgabe aktiv an und arbeitet mit veränderten Strukturen und Maßnahmen. Zahlreiche „best practice“-Beispiele zeigen: Integration kann verbessert werden und gelingen. Dabei gilt das Prinzip des Förderns und Forderns, aber ebenso der Grundsatz:
mehr Integrationspolitik mit Migranten statt einer Politik für Migranten. Dazu brauchen wir Konzepte, die der gewachsenen Bedeutung von Vielfalt Rechnung tragen.

Internationale Wanderungen: neue Herausforderungen und Handlungsspielräume

Das Wanderungsgeschehen hat sich weltweit verändert. Seit den 1980er Jahren haben die globalen Wanderungsbewegungen zugenommen, sowohl bezogen auf die Fluchtbewegungen als auch auf die Arbeitsmigration. Auffallend ist die anhaltende Feminisierung der Migration; auch gelten die traditionellen Muster einer dauerhaften Einwanderung und Auswanderung immer weniger. Neue Wanderungsformen, wie temporäre oder zirkuläre Migration, zeigen sich häufiger. Die globale Zunahme von Wanderungen wirkt sich aber nicht überall in gleicher Weise aus. So hat – entgegen der öffentlichen Wahrnehmung – die Zuwanderung nach Deutschland abgenommen, vor allem von Asylbewerbern und Flüchtlingen, aber auch von Spätaussiedlern. Zur Bewältigung der vielfältiger werdenden Wanderungsbewegungen müssen die Aufnahmeländer stärker kooperieren, untereinander und mit den Herkunfts- und Transitländern. In den Ländern mit abnehmenden Zuwanderungen ergeben sich hingegen erweiterte Handlungsspielräume für die Steuerung der wirtschaftlich und gesellschaftlich benötigten Zuwanderung.

Demografischer Kontext: den Wandel der Erwerbsbevölkerung abfedern

Noch immer wird der demografische Wandel – die demografische Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung – vornehmlich als langfristiges Problem gesehen, das erst in einigen Jahrzehnten Auswirkungen auf wirtschaftliche Dynamik, Wohlstand und Sicherheit haben wird. Die Aktualität des demografischen Wandels wird nicht in voller Schärfe wahrgenommen, obwohl erste Auswirkungen bereits heute klar zu erkennen sind.
Beim Arbeitsangebot wird es schon im nächsten Jahrzehnt zu qualitativen und quantitativen Veränderungen kommen, wenn die gut ausgebildeten geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben ausscheiden und schwache Geburtenjahrgänge mit schlechter Ausbildung nachfolgen. Ob Zuwanderung die Folgen des demografischen Wandels ausgleichen kann, ist umstritten. Offensichtlich ist jedoch, dass der Strukturwandel mit einer gezielten Anwerbung von jungen, qualifizierten Arbeitsmigranten zumindest abgemildert werden könnte.
Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung durch indikatorengestütztes Verfahren ermöglichen
Deutschland braucht eine höhere Flexibilität bei der Reaktion auf Arbeitsmarktengpässe und trotz hoher Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen in bestimmten Bereichen eine Zuwanderung von qualifizierten und hoch qualifizierten Arbeitskräften. Der Zuwanderungsrat schlägt vor, im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes ein transparentes Verfahren für die Zuwanderung so genannter Engpass-Arbeitskräfte einzurichten und dafür ein gewisses, an den Aufnahme- und Integrationskapazitäten unseres Landes ausgerichtetes Kontingent vorzusehen. Diesen Arbeitskräften muss ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen; ihre Familienangehörigen sollten bei Nachweis eines Arbeitsplatzes ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung erhalten.

Integration: Eigenbeteiligung fordern, neue Ansätze wagen

Integration wird vom Zuwanderungsrat als ein gesellschaftlicher und kultureller Prozess und eine allgemeine gesellschaftspolitische Aufgabe verstanden. Generell geht es darum, wie Individuen – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – in die Gesellschaft einbezogen werden. Integration zielt darauf, dass Menschen sich ihren Begabungen, ihrem Leistungsvermögen und ihrer Leistungsbereitschaft entsprechend möglichst uneingeschränkt und eigenständig entfalten und diskriminierungsfrei arbeiten und leben können.
Die Verbesserung der Beteiligungschancen muss in allen, insbesondere aber in den für Integration zentralen gesellschaftlichen Lebensbereichen gefördert werden: in Bildung und Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Sprachfertigkeit, in Familie, Wohnen und Wohnumfeld, Wirtschaft und Arbeit.
Rechtliche und politische Gleichstellung sind oft Vorbedingungen für die Beteiligung in diesen Lebensbereichen und daher ebenfalls Gestaltungsaufgaben von Integrationspolitik. Grundsätzlich kann Integration jedoch nur dann gelingen, wenn sich Aufnahmegesellschaft und Zuwanderer aktiv darum bemühen.
Der Zuwanderungsrat begrüßt die mit dem Zuwanderungsgesetz geschaffene Grundlage für die Integrationsförderung nachdrücklich. Es wäre jedoch ein Missverständnis zu glauben, der Bedarf im Rahmen der nachholenden Integration sei damit bereits gedeckt und könne innerhalb kurzer Zeit „abgearbeitet“ werden:
In Anbetracht der Bedeutung von Sprachkenntnissen insbesondere für die Integration im Arbeitsmarkt muss der tatsächliche Bedarf an Sprach- und Orientierungskursen für bereits in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund erhoben und die Angebote zielgruppen- und bedarfsgerecht gestaltet werden. Die Bereitstellung von Sprachkursplätzen für diese Menschen wird längere Zeit notwendig sein.
Die Neuausrichtung der Integrationsförderung nach dem Zuwanderungsgesetz beruht auf dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Ein Großteil der Integrationsaufgaben wird künftig beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegen. Mit dem bundesweiten Integrationsprogramm wird erstmalig ein umfassendes strategisches Konzept der Integrationsförderung angestrebt, das alle zentralen Akteure einbezieht. Auf die Ausländerbehörden kommt bei der Umsetzung der Integrationskurse eine zentrale Rolle zu, auf die sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend vorbereitet sind. Der Zuwanderungsrat empfiehlt, die Mitarbeiter und Führungskräfte der Ausländerbehörden durch Schulungen zu unterstützen und umfassend auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten.

Der Erfolg der Integrationskurse hängt entscheidend von ihrer Qualität ab. Bislang gab es in Deutschland kaum aussagekräftige Studien über die Qualität und Effektivität von Sprachkursen. Der Rat empfiehlt deshalb mit Nachdruck, zügig die methodischen und empirischen Voraussetzungen für eine dauerhafte wissenschaftlich unabhängige Evaluation der Integrationskurse und der konzeptionellen Arbeit ihrer Träger zu schaffen, diese Evaluationen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

Konfliktbereiche der Zuwanderung bewältigen

Die Aufnahme- und Integrationskapazitäten eines Landes werden auch davon beeinflusst, wie die mit Zuwanderung verbundenen Konflikte bewältigt werden. Diese können, wenn sie politisch nicht hinreichend beachtet werden, die Akzeptanz von Zuwanderung und die Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft erheblich verringern. Das Jahresgutachten geht daher auch auf Konfliktbereiche der Migrationssteuerung und der Integrationsgestaltung ein. Dies gilt einerseits für illegale Zuwanderung, Kriminalität von Zuwanderern und innere Sicherheit, andererseits für Nichtakzeptanz, Fremdenfeindlichkeit und Kriminalität gegen Zuwanderer. Seit dem 11. September 2001 haben Sicherheitsfragen in der Migrationspolitik einen neuen Stellenwert erhalten. Insbesondere wird nach dem Zusammenhang von Zuwanderung und Terrorismus gefragt. Offensichtlich ist, dass zur Bekämpfung extremistischer Bestrebungen, die es auch bei einer kleinen Minderheit der in Deutschland lebenden Zuwanderer gibt, besondere Anstrengungen notwendig sind, um diejenigen zu identifizieren, die terroristische Ziele direkt oder indirekt unterstützen.
Der Zuwanderungsrat würde es in diesem Zusammenhang begrüßen, wenn die in Deutschland lebenden Muslime sich auf einen legitimierten zentralen Ansprechpartner für Politik und Öffentlichkeit oder, nach französischem Vorbild, auf einen aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bestehenden Rat einigen könnten.

Datenlage, Aufnahme- und Integrationsindikatoren

Das Gutachten enthält vertiefte Aussagen zur unzureichenden Datenlage zu Migration und Integration. Es wäre wünschenswert, wenn eine Abschätzung der Aufnahme- und Integrationskapazität mit Hilfe eines Indikatorensystems möglich wäre. Gerade diese Aufgabe erfordert solide methodische Grundlagen und eine gute Datenlage. Es müssen Indikatoren gefunden werden, welche die relevanten Ziele abbilden – auch wenn diese schwer zu operationalisieren sind. Der Zuwanderungsrat zieht aus seiner Bestandsaufnahme der Daten- und Analyselage in Deutschland die Konsequenz, mit einer detaillierten und wissenschaftlich fundierten Sozialberichterstattung über Migration und Integration die Grundlage für die Entwicklung von Integrationsindikatoren zu schaffen.

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rita Süssmuth (Vorsitzende)
Prof. Dr. Klaus J. Bade (stellv. Vorsitzender)
Christoph Kannengießer, Dr. Gerd Landsberg
Heinz Putzhammer, Prof. Dr. Gert G. Wagner
www.zuwanderungsrat.de



Zuwanderung

Stichwort www.inidia.de/zuwanderung.htm

Dokublog der redaktion www.final.de

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